Aktuelles

Wie man für den eigenen Tod richtig Vorsorge trifft

Der Tod ist ein sensibles Thema und viele Menschen beschäftigen sich daher meist viel zu spät damit. Ein überraschender Todesfall kann somit zur Herausforderung für die hinterbliebene Familie werden. Für den eigenen Tod Vorsorge zu treffen, kann also sehr hilfreich und beruhigend sein.

Was muss vor dem Tod geregelt werden?

Reden Sie mit Angehörigen, auch Kindern oder Enkelkindern über Ihren Tod und die bürokratischen Regelungen, die danach getroffen werden müssen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten, bevor Sie Vollmachten oder ein Testament veranlassen. Die wichtigsten Dokumente und Passwörter bewahren Sie am besten zusammen an einem Ort auf und teilen einer Vertrauensperson mit, wo sie liegen.

Testament

Haben Sie diese Angelegenheiten geregelt, sollten Sie als nächstes ein Testament aufsetzen. Das Testament regelt den eigenen Nachlass und muss handschriftlich mit Ort, Zeitangaben und Unterschrift selbst verfasst werden. Zudem sollte ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der die Umsetzung der Wünsche des Verstorbenen sicherstellt. Dabei sollte es sich um eine „neutrale“ Person handeln, die nicht zu dem Kreis der Familie gehört.

Vollmachten und Patientenverfügung

Um auch als Pflegefall noch über sich selbst bestimmen zu können, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erwägen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle privaten und geschäftlichen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen zu erfüllen.

Nach einer Vorsorgevollmacht stellt sich auch die Frage nach einer Patientenverfügung. Diese ist nämlich so ähnlich wie eine Vollmacht, nur dass Sie Ihre Willenserklärung gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären.

Nach einer Vorsorgevollmacht stellt sich auch die Frage nach einer Patientenverfügung. Diese ist nämlich so ähnlich wie eine Vollmacht, nur dass Sie Ihre Willenserklärung gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären. In einer Patientenverfügung halten Sie fest, ob lebenserhaltende Maschinen abgestellt werden sollen und ob Sie ihre Organe spenden möchten. Im Falle einer Organspende sollten Sie über einen Spenderausweis nachdenken.

Bestattungen

Wie soll meine Beerdigung eigentlich ablaufen? Welche Bestattungsart möchte ich wählen? Soll ein bestimmter Blumenschmuck verwendet werden? Gibt es eine Musikauswahl für die Bestattung?

Der Ablauf der eigenen Beerdigung sollte im Vorfeld schriftlich festgehalten werden. Eine Sterbegeldpolice sorgt zum Beispiel dafür, dass Ihre Wünsche von der Beerdigung bis zur Ruhestätte zuverlässig umgesetzt werden. Mit der Fürsorgeerklärung der Fürsorgekasse von 1908 können Sie Ihre Wünsche für eine würdevolle Bestattung festhalten, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@fuersorgekasse.de und wir lassen Ihnen ein Exemplar zukommen.

Sterbegeldversicherung abschließen

In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht, das heißt, dass Ihre Erben dazu verpflichtet sind die Beerdigung zu finanzieren, sollte die Beerdigung nicht aus dem bleibenden Erbe finanziert werden können.

Um finanzielle Vorsorge für die eigene Beerdigung zu treffen, kann eine Sterbegeldversicherung Abhilfe schaffen. Für eine Bestattung können leicht Kosten zwischen 4.000 bis 10.000 Euro anfallen. Die Kosten variieren dabei je nach Bestattungsart, Ausführung und Region.

Wer seine Familie dieser finanziellen Belastung nicht aussetzen möchte, hat die Möglichkeit, für seine Beerdigung vorzusorgen und eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Die Fürsorgekasse von 1908 unterstützt ihre Mitglieder dabei nicht nur finanziell, sondern steht auch als Gemeinschaft für Unterstützung zur Seite.

Kennen Sie schon unsere Checklisten?