Vorsorge-Rechner

Fragen und Antworten

Wir beantworten Ihre Fragen zur Sterbegeldversicherung

Hier finden Sie einige typische Fragen rund um die Sterbegeldversicherung der Fürsorgekasse. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet sind, kontaktieren Sie uns gerne!

  • Wie hoch ist die Rückvergütung bei der Sterbeversicherung?

    Nach einer dreijährigen Mitgliedschaft besteht bei einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Anspruch auf einen Rückkaufswert, wenn in diesem Zeitraum die Beiträge vollentrichtet wurden. Die Rückvergütung beträgt 95 % der für die einzelnen Versicherungen zum Ende des letzten vollendeten Versicherungsjahres berechneten Deckungsrückstellung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung.

  • Was leistet eine Sterbegeldversicherung?

    Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall die versicherte Summe an die Angehörigen oder direkt an den Bestatter aus. So kann die Bestattung, beziehungsweise je nach Summe zumindest ein Teil davon, oder auch die anschließende Grabpflege bezahlt werden.

  • Bietet die Fürsorgekasse von 1908 eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit, in der noch keine Leistung erfolgt?

    Liegt das Beitrittsalter unter als 61 Jahren, werden im Versicherungsfall in den ersten 6 Monaten die eingezahlten Beiträge erstattet, danach besteht voller Leistungsanspruch. Für Eintrittsalter von 61 bis 70 Jahren gilt eine gestaffelte 3-jährige Wartezeit. Bei Tod wird die Summe der gezahlten Beiträge, mindestens jedoch 1/3 (2. Jahr) & 1/3 (3. Jahr) des versicherten Sterbegeldes gezahlt. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.

  • Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

    Eine Sterbegeldversicherung schützt die Angehörigen im Todesfall vor zu hohen Kosten durch eine Beerdigung. Bestattungen müssen seit 2003 privat oder vom Erbe finanziert werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen leisten kein Sterbegeld mehr.

  • Gibt es einen Rechner für die Sterbegeldversicherung?

    Ja, unter www.fürsorgekasse.de/vorsorgerechner finden Sie einen Beitragsrechner für die Sterbegeldversicherung der Fürsorgekasse von 1908.

  • Wird eine Gesundheitsprüfung für die Sterbegeldversicherung vorausgesetzt?

    Nein. Bei der Fürsorgekasse von 1908 werden keine differenzierten medizinischen Gesundheitsfragen gestellt. Bei der Antragstellung muss einmal versichert werden, dass Sie nicht lebensgefährlich erkrankt sind und Ihnen nicht bekannt ist, dass ein Gesundheitsschaden vorliegt.

  • Gibt es ein bestimmtes Alter für die Sterbeversicherung?

    Mitglied kann werden, wer mindestens 16 Jahre und höchstens 70 Jahre alt ist. Als Eintrittsalter gilt das derzeitige Alter.

  • Wie viel zahlt die Sterbegeldversicherung maximal?

    Bei der Fürsorgekasse von 1908 kann eine maximale Versicherungssumme von 7.500 Euro versichert werden, da zusätzlich Boni ausgeschüttet werden.

  • Was kostet eine Bestattung im Durchschnitt?

    Für eine Bestattung können leicht Kosten zwischen 4.000 bis 10.000 Euro, im Schnitt um die 5.000 Euro anfallen. Die Kosten variieren dabei je nach Bestattungsart, Ausführung und Region. Eine einfache Beerdigung kostet im Durchschnitt 7.000 bis 8.000 Euro in Deutschland (ohne spätere Kosten für Grabstein / Grabmal und Grabpflege).

  • Ist das Sterbegeld bei Insolvenz pfändbar?

    Sterbegeld genießt besonderen Pfändungsschutz gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 nach der Zivilprozessordnung. Die Versicherungssumme oder der Rückkaufswert darf jedoch einen Betrag von 3.579 € nicht übersteigen. Übersteigt der aktuelle Wert der Sterbegeldversicherung diese Summe ist der übersteigende Anteil nicht vor einer Pfändung durch den Insolvenzverwalter geschützt.

  • Wie hoch ist der Beitrag einer Sterbegeldversicherung?

    Ihr individueller Beitrag ergibt sich aus unserem separaten Angebot bzw. aus unserer Beitragstabelle. Die Beiträge der Fürsorgekasse richten sich grundsätzlich nach dem Alter und der Laufzeit. Beispiel: Ein 16-Jähriger zahlt für einen Schutz von 5.000 Euro monatlich 6,60€, ein 50-Jähriger zahlt 15,40€ monatlich und ein 60-Jährige 22,70€ bei lebenslanger Zahlung.

  • Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Sterbegeld?

    Nein. Gesetzliche Krankenkassen leisten seit 2003 kein Sterbegeld mehr. Bestattungen müssen deshalb privat finanziert werden.

  • Welche Pflichten müssen bei Vertragsabschluss der Sterbegeldversicherung eingehalten werden und welche Folgen haben deren Nichtbeachtung?

    Bei Abschluss des Sterbegeldes müssen uns lebensbedrohliche bzw. lebensverkürzende Krankheiten mitgeteilt werden. Die Angaben über Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht sind uns wahrheitsgemäß mitzuteilen. Bei falschen Angaben können wir die dadurch evtl. zu wenig erhobenen Beiträge nachfordern.

  • Wie kann der Vertrag für die Sterbegeldversicherung beendet werden?

    Der Vertrag kann von Ihnen schriftlich durch Kündigung jederzeit zum Schluss des laufenden Monats beendet werden.

  • Welche Unterlagen werden für die Auszahlung der Sterbegeldversicherung benötigt?

    Zur Auszahlung der Versicherungssumme benötigen wir den originalen Versicherungsschein, die Sterbeurkunde und die Bankverbindung.

  • Welche Versicherungssummen sind möglich?

    Es sind Versicherungssummen von 500 € – 7.500 € möglich; dazwischen kann in jeweils 500 € Schritten gewählt werden. Nutzen Sie auch unseren Rechner für die Beiträge zur Sterbegeldversicherung.

  • Um welche Versicherungsart handelt es sich bei der Sterbegeldversicherung?

    Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine lebenslange Todesfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

  • Warum können über 70-Jährige keine Sterbegeldversicherung abschließen?

    Bei einem Eintrittsalter über 70 Jahre wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Wirtschaftlichkeit des Tarifes in Frage gestellt. Hier empfiehlt sich ein Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto bei einem Beerdigungsinstitut.

  • Können Kinder in der Sterbegeldversicherung abgesichert werden?

    Ja. Kinder sind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beitragsfrei mit 3.000 € abgesichert, wenn mindestens ein Elternteil bei uns Mitglied ist. Mitversicherte Kinder müssen gemeldet werden.

  • Wie lange ist die Laufzeit einer Sterbegeldversicherung?

    Das Versicherungsverhältnis bzw. die Beitragspflicht beginnt mit der Entrichtung des ersten Monatsbeitrages und endet durch Tod, Kündigung oder Ausschluss.

  • Muss eine Sterbegeldversicherung versteuert werden?

    Nein. Im Todesfall ist die ausgezahlte Versicherungssumme einkommenssteuerfrei. Hinterbliebene können das Sterbegeld in voller Höhe für die Bestattungskosten nutzen.

Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung bei der Fürsorgekasse abschließen?

  • Ihre Fragen stellen

    Eine(r) unserer Berater*innen in der Verwaltung in Krefeld beantwortet alle Ihre Fragen rund um Ihre Lebenssituation und Wünsche im Hinblick auf Ihre Sterbegeldversicherung.

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  • Ihren Beitrag ermitteln

    Ausgehend von Ihrer Wunschsumme ermitteln wir Ihren monatlichen, jährlichen oder einmaligen Beitrag. Alternativ können Sie unseren Beitragsrechner verwenden.

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  • Wissen was richtig ist

    Erst wenn wir ein optimales Leistungspaket für Sie geschnürt haben, können Sie bei unseren Kolleg*innen oder bequem online Ihren Antrag einreichen. Das alles ohne Gesundheitsprüfung.

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