Todesfall – was ist zu tun? Informationen, Tipps und Hilfestellungen für Verwandte, Angehörige und engste Feunde.
Der Tod eines geliebten Menschen passiert fast immer plötzlich und überraschend, selbst wenn das Ende absehbar war. Und jetzt kommen auf die Angehörigen neben Schmerz und Trauer auch noch eine ganze Reihe von Aufgaben und Pflichten zu.
In manchen Fällen hat der oder die Verstorbene selber vorgesorgt, zum Beispiel mit einem Testament und einer Sterbegeldversicherung, in anderen sind die Hinterbliebenen alleine gefordert. Wir erklären, was im Todesfall zu tun ist – und bieten mit der Checkliste zum Download wertvolle Unterstützung in den schwersten Stunden.
1. Die ersten Schritte
Stirbt ein Mensch zuhause oder im privaten Umfeld, muss als Erstes ein Arzt informiert werden. Nur er darf den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen, ohne den Sie keine weiteren, offiziellen Schritte einleiten können. Informieren Sie außerdem die engsten Angehörigen und beantragen schnellstmöglich Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber. In den kommenden Tagen ist viel zu tun. Mindestens einen, besser drei Tage sollten Sie einplanen – je nachdem, wie viele der nun anfallenden Aufgaben Sie persönlich übernehmen werden.
Bei vielem von dem, was nun kommt, ist der Bestatter an Ihrer Seite: Kontaktieren Sie am besten mehrere und vergleichen die Angebote. Der Bestatter unterstützt Sie nach Kräften und übernimmt viele organisatorische Dinge wie etwa die Überführung des Leichnams, die Terminvereinbarung mit Kirche und Friedhof und mehr.
2. Die Woche danach
Innerhalb von sechs Tagen müssen Sie den Todesfall offiziell anzeigen. Beim Standesamt lassen Sie sich mit dem Totenschein die Sterbeurkunde ausstellen und informieren Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem bestimmen Sie jetzt die Bestattungsform (grundsätzlich gibt es Erd-, Feuer- und Seebestattungen), erstellen eine Liste mit den Menschen, die informiert werden müssen, überlegen, wen Sie zur Trauerfeier einladen möchten und informieren sich über die Möglichkeiten der letzten Ruhestätte. Bei einer klassischen Beerdigung wählen Sie jetzt auch den Friedhof aus. Ihr Bestatter hilft Ihnen dabei und ist auch bei allen Fragen zu Sarg, Urne oder auch der Totenkleidung Ihr erster Ansprechpartner.
3. Rund um die Bestattung
Jede Trauerarbeit ist anders, deshalb gibt es für die Beisetzung keine allgemeingültigen Tipps. Sei entscheiden, ob eine Traueranzeige aufgegeben werden soll und was Sie zum Geleit als Inhalt setzen möchten. Auch die Ausrichtung von Trauerfeier und Leichenschmaus, die Bestellung von Kränzen, Blumen und mehr bleibt Ihnen überlassen.
Wichtig allerdings für Alle: Sie müssen nun das Nachlassgericht informieren und den Erbschein ausstellen lassen, den Todesfall bei Sozial- oder Versorgungsamt melden und, wenn möglich, bei der Lebensversicherung bzw. Sterbegeldversicherung die Auszahlung des Geldes veranlassen.
Daneben gilt es, laufende Verträge zu kündigen, Telefon und Internet, Zeitungsabonnements und Versicherungen etwa. Unser Tipp: Kontrollieren Sie die Kontoauszüge der letzten 12 Monate, um keine Verpflichtungen zu übersehen.
Auch die Wohnung kann jetzt gekündigt werden, zusammen mit der Strom- und Gasversorgung. Achten Sie darauf, dass Ihnen ausreichend Zeit bleibt, das gesamte Hab und Gut abzutransportieren und, je nach Mietvertrag, die Wohnung zu streichen oder gar zu renovieren.
Ganz wichtig: Nach der Beisetzung stellen Sie den Antrag auf Rentenfortzahlung beim Rententräger. So erhalten die Angehörigen noch drei Monate lang die gesamte Rente ausbezahlt. Danach wird automatisch auf die jeweilige Hinterbliebenenrente (etwa die Witwen- oder Waisenrente) umgestellt.
Wer möchte, verschickt eine Danksagung an die Menschen, die ihr Beileid zum Ausdruck gebracht haben, bedankt sich mit einem Inserat oder beides. Außerdem kümmert man sich um die Grabgestaltung und sucht einen ganz persönlichen Weg, um das Andenken an den geliebten Menschen in Ehren zu halten.
Wie auch immer Ihr persönlicher Umgang mit dem Todesfall auch aussieht: Wir wünschen Ihnen viel Kraft bei allem, was in diesen Wochen und Monaten auf Sie zukommt.