So berechnen Sie die Höhe Ihrer Sterbegeldversicherung richtig
Mit einer Sterbeversicherung können Sie für den eigenen Todesfall finanziell vorsorgen, denn bereits seit 2003 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen keinen Beerdigungszuschuss bzw. Bestattungskosten mehr. Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie Ihre Angehörigen entlasten, denn für Hinterbliebene bedeutet ein Todesfall neben der Trauer meist auch ein finanzielles Problem.
In Deutschland fallen für eine Bestattung leicht Kosten zwischen 4.000 bis 10.000 Euro an. Die Höhe der Bestattungskosten können, je nach individuellem Fall, unterschiedlich ausfallen, danach sollte sich auch die Versicherungssumme der Sterbeversicherung richten. Auf folgende Faktoren sollten Sie achten, wenn Sie die Höhe Ihrer Sterbegeldversicherung festlegen möchten:
Eintrittsalter
Die meisten Menschen beschäftigen sich erst im mittleren bis höheren Alter mit dem Thema Sterbegeldversicherung. Dabei ist ein Beitritt schon meistens viel früher möglich. Denn je früher die Versicherung abgeschlossen wird und umso länger die Laufzeit ist, desto geringer sind die Beiträge.
Bei der Fürsorgekasse von 1908 ist eine Aufnahme ab dem 16. bis zum 70. Lebensjahr möglich. Kinder sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr beitragsfrei mit 3.000 Euro mitversichert, wenn mind. ein Elternteil bei der Fürsorgekasse Mitglied ist.
Gesundheitsprüfung und evtl. Wartezeiten
Sterbegeldversicherungen werden mit und ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Bei Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung fällt für gewöhnlich eine Wartezeit an, in der die Angehörigen erst nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist die volle Vertragssumme erhalten.
Bei der Fürsorgekasse von 1908 haben Sie einen Anspruch auf die Versicherungssumme nach 6-monatiger Zugehörigkeit und Beitragszahlung (bei einem Eintrittsalter unter 60 Jahren).
Zahlungsweise
Bei der Fürsorgekasse von 1908 sind Beitragszahlungen per Einzugsermächtigung, wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich. Eine Beitragszahlung durch Einmalbetrag wird auch angeboten.
Nebenbei fällt bei der Fürsorgekasse auch eine Beteiligung der Mitglieder an den erwirtschafteten Überschüssen an.
Damit zählt die Fürsorgekasse zu den wenigen Sterbegeldkassen, die Überschüsse erwirtschaften. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass bei vielen Sterbegeldkassen ein angenommener Überschuss in den monatlichen Beiträgen eingerechnet ist.
Bestattungskosten
Die zu erwartenden Bestattungskosten sollten bei der Wahl der Versicherungssumme auch berücksichtigt werden. Für eine Bestattung können leicht Kosten zwischen 4.000 bis 10.000 Euro anfallen. Die Kosten variieren dabei je nach Bestattungsart, Ausführung und Region.
Große Preisunterschiede entstehen auch bei den Kosten für einen Sarg, Ankleiden, Überführung, Blumenschmuck, Trauerfeier etc. Eine Berechnung der Bestattungskosten lohnt sich vor Abschluss der Versicherung in jedem Fall, denn hier kann es große Unterschiede geben – je nachdem, wie prunkvoll und in welchem Rahmen die Bestattung stattfinden soll. Wer einen teuren Sarg und eine Trauerfeier mit vielen Teilnehmern wünscht, muss mehr Geld einplanen als jemand, der auf die einfachste Variante setzt. Sterbegeld-Beträge bis zu einem Betrag von etwa 3.500 Euro sind gegen Pfändung gesichert.
Ihre Vorteile bei der Fürsorgekasse
- Keine Gesundheitsfragen
- Keine Wartezeit
- Angehörige bekommen im Todesfall nach Vorlage der Sterbeurkunde, der Police und der Kontoverbindung das Geld sofort ausgezahlt.
- Die Beitragszahlung ist durch einen Einmalbeitrag möglich.
- Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Die Beiträge der Fürsorgekasse richten sich grundsätzlich nach dem Alter und der Laufzeit. Mehr dazu finden Sie in unserer Beitragstabelle.