Hinweise zur Treuhandgesellschaft
Gerichtlich wurde festgestellt, dass die bei der Treuhand eingezahlten Geldbeträge nicht unter das Schonvermögen fallen. Die eingezahlten Beträge können gepfändet werden oder vom Sozialamt verfügt werden.
Gerichtlich wurde festgestellt, dass die bei der Treuhand eingezahlten Geldbeträge nicht unter das Schonvermögen fallen. Die eingezahlten Beträge können gepfändet werden oder vom Sozialamt verfügt werden.